BVfK-Wochenendticker 9. Januar 2016

Versinkt Deutschland im Chaos, oder geht es uns so gut wie noch nie?

Machen Sie ruhig weiter wie bisher!

Aktuelles aus der BVfK-Rechtsabteilung: Schadensersatz bei Nichtabnahme.

WKDA hat nachgebessert 

Kampf gegen die Marktbehinderung – ein unlösbares Problem?  Sie leiden und sie schweigen: Ein Problem der Beweisführung.

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

versinkt in Deutschland im Chaos, oder geht es uns so gut wie noch nie? Welch eine Ambivalenz, wenn man die Zulassungsrekorde im Kfz-Handel sieht und man gleichzeitig Angst haben muss, über öffentliche Plätze oder zu Großveranstaltungen zu gehen. 

Der BVfK betreibt nicht das Geschäft mit der Angst und dennoch wird es einem beim Blick in die Zukunft des Automobilgeschäfts mulmig und es dürfte nicht übertrieben sein, wenn einer der amerikanischen Autobusse kürzlich in Detroit erklärte, dass rund ums Auto in den nächsten fünf Jahren mehr passieren wird, als in den vergangenen 50! 

Was bedeutet das? Es geht u.a. um die Folgen der Digitalisierung und den bereits heute festzustellenden Missbrauch der aus den Fahrzeugen heraus transportierten Daten. Der Deutsche Autorechtstag hat dieses Thema bereits früh aufgegriffen.

Spätestens mit der gesetzlichen Einführung des E-Call wird jedes neu zugelassene Fahrzeug regelmäßig dem Hersteller berichten, was so gerade passiert und das geht weit über das hinaus, was man sich vorstellen kann.

Aber auch solche selbst erfreulichen Zukunftsperspektiven wie das unfallfreier Auto, welches kürzlich von Toyota vorgestellt wurde, wirken sich auf das Geschäft rund ums Auto negativ aus. So wenig, wie wir natürlich jemanden einen Unfall wünschen, so sehr werden Reparaturbetriebe, das Ersatzgeschäft, ja sogar Gutachter und Rechtsanwälte unter solch einem Fortschritt leiden.

Die Frage stellt sich auch: Wie fährt man in Zukunft überhaupt noch Auto? Die Erfolge von CarSharing zeigen den Weg: Man kauft partielle Mobilität nur für den Moment, wo man diese benötigt und muss sich weder mit Parkplatzsuche herumschlagen, noch um Wartung und Instandhaltung kümmern. Wird der Autohändler zum CarSharing-Anbieter?

Was ist der Rat des BVfK? Machen Sie ruhig weiter wie bisher! Es ist kein Grund, in Panik oder Hektik zu verfallen, doch lassen Sie uns wachsam sein!

Ihr BVfK ist ständig bemüht, nicht nur Leuchtturm zu sein, sondern von dort aus auch die Übersicht zu behalten, ohne zu versäumen, regelmäßig auch herunter zu klettern, um den Boden Ihrer alltäglichen Tatsachen zu erkunden und sich auch darum zu kümmern.

Mit dieser optimistischen Botschaft gehen wir weiter ins Jahr 2016 und wünschen ihnen wie gewohnt:

"Alles Gute für Ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. www.bvfk.de

 

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Aktuelles aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Schadensersatz bei Nichtabnahme des Fahrzeugs

Nicht selten kommt es vor, dass ein Käufer unmittelbar nachdem er sich für das Fahrzeug seiner Wahl entschieden und den Kaufvertrag unterzeichnet hat, den Kauf bereits bereut und der vertraglichen Verpflichtung im Idealfall kostenfrei entgehen möchte. Manch ein Fahrzeug wird dann unter Angabe wenig überzeugender Gründe oder gar unbegründet nicht abgenommen.

Dem Verkäufer entstehen demgegenüber bei solchem Vorgehen oftmals merkliche Einbußen durch Standzeiten, Arbeitsaufwand und Ähnlichem. Zudem kann das Fahrzeug für die Zeit der vertraglichen Bindung nicht anderweitig veräußert werden.

In solchen Fällen besteht für den Händler grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz, der dann allerdings detailliert nachgewiesen werden müsste.  Um diesen Aufwand, wie auch die Offenbarung von Gewinnmargen und ähnlichen eher diskreten Details zu vermeiden, gibt es in den BVfK-Vertragsformularen unter  „XI. Abnahmetermin“ eine pauschale Schadensersatzregelung. Sie regelt bei unberechtigter Nichtabnahme eine pauschale Zahlung des Kunden an den Händler in Höhe von 10 % des vereinbarten Bruttokaufpreises. 

Die in anderen Formularmustern teilweise noch zu findenden Regelungen über eine Pauschalzahlung in Höhe von 15% werden von den meisten Gerichten verworfen, so dass dann in jedem Fall der detaillierte Nachweis zu führen wäre. Es gilt allerdings auch hier: Vieles funktioniert so lange, wie es niemand in Frage stellt, oder ein Gericht darüber entscheidet.

Unabhängig von der 10%-Pauschalregelung muss sich der Verkäufer jedoch nicht mit dem sich daraus ergebenden Betrag zufrieden geben, wenn sein tatsächlicher Schaden höher ist, denn durch die in den BVfK-Vertragsformularen gewählte Formulierung  ist es ihm auch möglich, einen höheren Schaden geltend zu machen. Diesen muss er dann aber darlegen und beweisen.

Wichtig: Dem Anspruch auf Schadensersatz sollte stets eine wirksame Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeugs und eine angemessene Nachfrist vorausgehen! Formulierungshilfen liefert die BVfK-Rechtsabteilung, die zur Vermeidung von Fehlern bereits im frühen Stadium einer drohenden Auseinandersetzung mit einbezogen werden sollte.

Wichtig auch: Die „Verbindliche Bestellung“ des Kunden wird erst durch Annahme des Verkäufers zum Vertrag. Die BVfK-Formulare halten hierfür bereits ein entsprechendes Feld zur Gegenzeichnung des Verkäufers bereit. Wird die „Verbindliche Bestellung“ des Kunden nicht innerhalb von 5 Werktagen vom Verkäufer angenommen, verfallen alle Pflichten des „Bestellers“ – auch die zur Zahlung von Schadensersatz bei Nichtabnahme.

Soweit ein kleiner Einblick in die vielfältigen durch gesetzliche Vorgaben, unzählige Verfahren, Gerichtsentscheidungen und Kommentare geprägten Regelungen der BVfK-Vertragsformulare, die immer wieder ihre schützende Wirkung beweisen und dabei gleichzeitig als fair und ausgewogen anerkannt sind.

Zu den Vertragsformularen gibt es auch ein detailliertes Handbuch, welches gerade überarbeitet wird und in Kürze, wie auch bereits heute die Vertragsformulare, im geschlossenen Mitgliederbereich der BVfK-Website ( https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ ) zu finden ist.

Ihre BVfK-Rechtsabteilung   

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WKDA hat nachgebessert

„…Lassen Sie sich komfortabel und direkt online einen durchschnittlichen Marktwert als Orientierung ermitteln…“

Das klingt schon anders, als die irreführende Erzeugung von stark überhöhten Preiserwartungen, die im vergangenen Jahr zu massiver Kritik aus unterschiedlichen Richtungen führte.   

Der BVfK meint: Das verdient Anerkennung!  http://www.wirkaufendeinauto.de/

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Kampf gegen die Marktbehinderung – ein unlösbares Problem?

Sie leiden und sie schweigen: Ein Problem der Beweisführung.

Wer kennt das nicht: Die Neuwagenbestellung ist bereits bestätigt, Produktionsnummer und Liefertermin stehen. Plötzlich gibt es Verzögerungen. Langsam beginnt ein Nervenkrieg zwischen Lieferanten, Freiem Neuwagenhändler und Kunden, bis letzterem der Kragen platzt und er vom Vertrag zurücktritt. Man kann von Glück reden, wenn für die teurere Ersatzbeschaffung beim deutschen Vertragshändler kein Schadensersatz zu leisten ist. Doch das Geschäft ist geplatzt und das auch noch bei exorbitant hohem Aufwand. Der Vertragshändler freut sich über das verloren gegangene Vertrauen zum EU-Neuwagen, sowie zu deren Beschaffer, die unter der Behinderung durch Hersteller und Importeure leiden. 

Die Situation ist bekannt, das Klagen latent und die Lösung scheint in weiter Ferne, denn ohne Beweise keine Verurteilung und Bestrafung wegen Markbehinderung.

Die Beweisführung ist schwierig, denn die Beteiligten befürchten eigenen Schaden: Die freien Händler wollen ihre guten Beziehungen zu den Lieferanten, die Vertragshändler ihren Status als Vertreter des Herstellers nicht verlieren.

Damit soll nun Schluss sein. Zunehmend finden sich freie Händler, die Maßnahmen gegen das latente Unrecht fordern und auch bereit sind, Ross und Reiter zu nennen und Beweise zu liefern.

Der BVfK entwickelt parallel dazu ein System der Beweiserleichterung. Es ist ein Dialog mit der deutschen und europäischen Politik in Gang gesetzt, die Öffentlichkeit soll informiert werden.

Zudem wird an einer Dokumentation aller bekannt gewordenen Fälle von Marktbehinderung gearbeitet, denn auch Vorgänge, die schwierig zu beweisen sind, zeichnen in der Summe ein Bild, welches zur Überzeugung bei trägt.

Daher mögen sich alle Betroffenen melden. Diskretion wird wie immer zugesichert.

Informationen senden an: rechtsabteilung@bvfk.de 

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Termine 2016 vormerken:

 

17. - 18. März 2016  Deutscher Autorechtstag

 

7. Mai 2016  Großer BVfK-Kongress - Rhein in Flammen